Fahrräder und Pedelecs rücken immer stärker in den Fokus spontaner oder organisierter Kriminalität mit der Folge, dass sehr viele Privatpersonen, aber zunehmend auch Händler und Hersteller von Diebstählen und Einbrüchen betroffen sind. Die faire Regulierung erfordert nach den typischen Bedingungen der Versicherer ein Fahrrad oder Pedelec gleicher Art und Güte als Neuwertentschädigung.
Mangels übergeordneter Registrierung von Fahrrädern und Pedelecs gibt es keine offiziellen Papiere oder Quellen, mit denen das gestohlene Fahrrad/Pedelec bzw. Bauteil bestimmt werden kann. Viele Hersteller verwalten die Rahmennummern nicht. Rechnungen von Radhändlern sind oft kryptisch, die Fachbegriffe oder Typenbezeichnungen für Laien nicht aufschlussreich.
Umfassende Marktübersicht
Über 400 Fahrradmarken mit teils bis zu 250 Modellen, jährliche Modellwechsel und die Möglichkeit, Fahrräder und Pedelecs auch im Nachhinein gravierend zu verändern, gestalten einen Überblick über das Marktgeschehen zur echten Herausforderung. In solchen Fällen unterstützen wir Sie anhand von eingereichten Unterlagen und – am besten – von Lichtbildern des gestohlenen Fahrrades/Pedelecs bzw. Bauteils mit unserem großen Marktarchiv. Darin verwalten wir Kataloge und technische Unterlagen zu nahezu allen Fahrrädern und Bauteilen, die in den letzten 30 Jahren angeboten wurden. Ein eigens aufgebautes Archiv von Kaufhaus- bzw. Baumarkträdern der vergangenen 20 Jahre umfasst mehr als 15.000 Datensätze und lässt auch bei diesen millionenfach verkauften Fahrrädern eine Taxierung zu. Für umfassendste Einordnung bieten wir darüber hinaus Abfragen von Rahmennummern der relevanten Hersteller in unserer eigens aufgebauten Datenbank an. Mit diesem umfassenden "Gedächtnis der Fahrradindustrie" können wir praktisch jedes heute noch genutzte Fahrrad in Ausstattung und Preis beschreiben und technisch bewerten.
Fokus auf schwerwiegende Verluste
Die GDFS erstellt Gutachten zur Regulierung von Einbruch- und Diebstahlschäden für Fahrräder und Pedelecs inkl. Zubehör mit einem Neuwert von über 2000 Euro. Gutachten für preiswertere Produkte werden erstellt, wenn eine unzureichende Plausibilität des Schadensvorfalles vorliegt oder die Schadenersatzforderung nicht ausreichend begründet ist.