Bei Materialversagen mit daraus resultierendem Unfall entbrennt der Streit zwischen Kunde und Hersteller, ob das Bauteil zu schwach war oder ob der Nutzer es überbelastet hat. Solche Streitigkeiten haben immer zwei Komponenten: die rechtliche und die technische. Wir als Sachverständige sind für die technische Seite zuständig und dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Daher sollten Sie sich vor der Beauftragung eines Gutachtens unbedingt anwaltlich beraten lassen, ob die Erstellung eines Gutachtens außerhalb eines Gerichtsverfahrens sinnvoll ist. In vielen Fällen entstehen Ihnen daraus Kosten, obwohl das Gutachten vor Gericht dann von der Gegenseite erst einmal pauschal und ohne Angabe von Gründen abgelehnt wird. Unsere Empfehlung ist daher: Sorgen Sie für die sofortige Sicherung von Beweisen durch einen unserer Fahrrad-Sachverständigen.
Nach einem Unfall oder sonstigem Schaden, der eventuell durch das Fahrrad verursacht wurde, sorgen wir für die sofortige Sicherung von Beweisen durch einen unserer Fahrrad-Sachverständigen.
Auch bei Differenzen zwischen Lieferant und Fahrradkäufer, beispielsweise wegen eines Mangels oder Materialversagens, genügt es in vielen Fällen, dass eine Beweissicherung durchgeführt wird, ehe das strittige Bauteil dem Lieferanten zur Prüfung überlassen wird.
Bei Bedarf, d.h. wenn keine Einigung erzielt wird, kann auf dieser Basis ein Fahrradgutachten erstellt werden. Eine frühzeitige Beweissicherung ist auch immer dann sinnvoll, wenn die Gefahr droht, dass Spuren, beispielsweise durch Korrosion, verwischt werden.
Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, die Beweissicherung auf jeden Fall zu veranlassen, bevor Sie das Fahrrad oder Bauteile aus der Hand geben.