Gutachten zur Regulierung von Haftpflichtschäden für Fahrräder, Pedelecs und Zubehör

Immer wenn ein Unfallverursacher nicht selbst der Geschädigte ist, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Um diesen zu regulieren, erstellen wir Gutachten, bei denen wir die Schadenshöhe ermitteln und den Ersatzwert kalkulieren.

Bei Haftpflichtschäden ermitteln wir sämtliche aussagekräftigen Kennzahlen wie Neupreis und Alter von beschädigten Fahrrädern und Pedelecs, den Rest- und Wiederbeschaffungswert oder Kosten und Dauer einer Reparatur sowie den Zustand zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Beschädigung und den Schadensumfang. Bei Letztgenanntem werden gegebenenfalls materialspezifische Prüfsysteme hinzugezogen. Dabei überprüfen wir zum Beispiel Rahmen aus kohlefaserverstärktem Kunststoff (Carbon) mit einer erweiterten Steifigkeitsanalyse, wenn sie äußerlich unbeschädigt sind. Dies ist eine von uns erarbeitete, verlässliche Methode, um Defekte in der Faserstruktur festzustellen. Seit 1997 setzen wir diese erfolgreich ein.

Bei unseren Schadensbeschreibungen verlassen wir uns nicht nur auf den Augenschein. Für Gutachten werden die beschädigten Fahrräder, E-Bikes oder Bauteile sorgfältig und vollumfänglich erfasst, indem wir sie mit zahlreichen, spezifischen und nachvollziehbaren Messmethoden und Messwerten dokumentieren. Preise und Altersangaben bestimmen wir mit Hilfe unseres einzigartigen Archivs, in dem wir Kataloge und Preislisten von nahezu allen Herstellern der vergangenen 30 Jahre verwalten. So können Kaufbelege auf ihre Plausibilität geprüft und wertverändernde Umbauten erkannt werden. Als Ergänzung vergleichen wir bei Bedarf das Schadensbild mit dem geschilderten Hergang und führen eine Unfallrekonstruktion sowie eine Versagensanalyse durch. Damit lassen sich eventuelle Täuschungen und Falschaussagen erkennen.

Über Jahrzehnte gewachsene Erfahrung
Unsere diesbezügliche Urteilsfähigkeit basiert zum einen auf der praktischen Erfahrung unserer Mitarbeiter. Sie fahren täglich mit dem Rad oder E-Bike zur Arbeit und nutzen das Fahrrad auch in der Freizeit für Touren und sportliche Aktivitäten wie Training und Wettkämpfe in verschiedenen Disziplinen. Zum anderen können wir auf über 20 Jahre Erfahrung als technische Fahrradexperten und zahlreiche abgeschlossene Gutachten sowie die darin dokumentierten Schadensereignisse zurückgreifen. Haltbarkeit und typische Schadensbilder von Fahrrad- und Pedelec-Bauteilen können wir zudem aufgrund von tausenden von Bruchbildern verlässlich beurteilen. Diese sind bei eigenen Labor-Prüfungen (bis zum Versagen) entstanden und werden im unternehmenseigenen Archiv verwaltet, sodass wir jederzeit darauf zurückgreifen können. Speziell bei Fahrradbauteilen aus Carbon, deren Überlastverhalten sich im Schadensfall grundsätzlich von Komponenten aus metallischen Werkstoffen unterscheidet, besitzen wir einen großen Erfahrungsschatz. Den Grundstein dazu legte Firmengründer Dirk Zedler bereits 1986 mit seinen ersten praktischen und wissenschaftlichen Arbeiten. Seither ist das Fachwissen über Faserverbundwerkstoffe kontinuierlich angewachsen.

Fokus auf schwerwiegende Haftpflichtschäden
Die GDFS erstellt Gutachten zur Regulierung von Haftpflichtschäden für Fahrräder, Pedelecs und Zubehör mit einem Neuwert von über 2000 Euro oder bei Unfällen und Materialversagen mit Personenschaden. Gutachten für preiswertere Produkte und Schadensfälle ohne Personenschaden werden erstellt, wenn eine unzureichende Plausibilität des Schadensvorfalles vorliegt oder die Schadenersatzforderung nicht ausreichend begründet ist.

Verlässliche Carbonprüfungen lohnen sich nur bei Rahmen und Laufrädern aus Carbon. Bei allen weiteren Bauteilen wie Lenker, Sattel, Gabel etc. ist der Tausch die günstigere Wahl.

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